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Can & Partner Law Office

About us

Can & Partner Can & Partner Can & Partner Can & Partner Can & Partner Can & Partner Can & Partner Can & Partner

Kanzleiprofil

Sitz und Standorte der Kanzlei
Wir sind eine innovative, international tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Präsenzorten in Ýzmir, Ýstanbul und Alanya. Die Kanzlei Can & Partner wurde im Jahr 1993 von der Rechtsanwältin Nevin Can gegründet. Unser Gebiet erstreckt sich insbesondere auf das Zivil - und Wirtschaftsrecht.

Klienten

Wir Setzen uns mit hohem persönlichen Einsatz sowohl für mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen aus dem In - und Ausland als auch für Privatpersonen, die eine professionelle Beratung benötigen, ein. In zunehmendem Maße beraten wir Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum.

Moderne Büroführung

Für die Umsetzung und Darstellung unseres Wissens steht uns unsere moderne Bürotechnik, Datenbankanschlüsse (z.B. Zugriff auf aktuelle Erscheinungen im Gesetzgebungsverfahren, Urteile) und eine umfangreiche Bibliothek zur Verfügung. Dies ermöglicht uns eine schnelle Reaktion auf Mandantenwünsche und kosteneffiziente Arbeit.

Verhandlungs- und Korrespondenzsprachen

Die Betreuung ausländischer Mandanten erfolgt in deutscher, englischer, italienischer, russischer und bulgarischer Sprache.

Philosophie

Die Kanzlei Can & Partner ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, bei dem die umfassende, persönliche und individuelle BeratungCan & Partnerder Mandanten im Vordergrund steht. Wir sind der Ansicht, dass nur durch eine vollständige Beratung aus einem fragenden Mandanten ein zufriedener Mandant wird.
Unser Anliegen ist es, im engen persönlichen Kontakt mit dem Mandanten die jeweils optimale Problem- und Konfliktlösung zu finden, indem wir die Zielsetzung des Mandanten und das rechtlich Mögliche zu verbinden suchen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an,schnelle, pragmatische und zielführende Lösungen zu erwirken.

Unser Ziel sind zufriedene Mandanten. Daher gehört es zu unserem Selbstverständnis, sachkundig und lösungsorientiert zu beraten.

Im Innenverhältnis beraten wir den Mandanten so objektiv wie möglich. Denn wir sind der Überzeugung, dass nur dies dem Mandanten eine eigene Beurteilung seines Falles ermöglichen kann. Hierzu gehören intensive Gesprächsführung und systematische Problemanalysen. Im Außenverhältnis dagegen vertreten wir den Mandanten so subjektiv wie möglich, um seine Interessen durchzusetzen. Das Problem des Mandanten ist unser Problem. Ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis ist für uns deswegen eine sehr wichtige Voraussetzung und Basis.

Der Erfolg unserer Mandanten ist auch unser Erfolg. Dafür setzen wir unsere Kreativität, unser Engagement und unsere Kompetenz ein. Zuverlässigkeit, Flexibilität, Teamgeist, persönlicher Einsatz sind für uns wesentliche Werte. Die langjährige Verbundenheit mit unseren Mandanten bestärkt uns darin, diesen Weg weiterzugehen.

Wir arbeiten gezielt und intensiv an uns selbst, indem wir regelmäßig an Fortbildungen und Fachseminaren sowohl in der Türkei als auch im Ausland teilnehmen, um die Interessen der Mandanten dem neuesten Stand von Rechtssprechung und Gesetzgebung durchsetzen zu können.

Allgemeine Mandatsbedingungen

Durch das Anwählen unserer Internetseiten entsteht in keinem Falle in irgendeiner Form ein Mandatsverhältnis zwischen dem BesucherCan & Partner unserer Internetseiten und uns. Wir betreuen unsere Mandanten aufgrund schriftlicher Mandats- und Honorarbedingungen, die im ersten Gespräch mit dem zukünftigen Mandanten festgelegt werden.

Der Mandant kann mit der für seinen Fall zuständigen Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt jederzeit Kontakt aufnehmen und wird über jede neue Entwicklung in seinem Fall sofort unaufgefordert informiert. Wir stimmen unsere Vorgehensweise in jeder Hinsicht mit dem Mandanten ab. Unsere Leistungen sind für den Mandanten transparent. Auch der Aufwand, den wir für einen Mandaten betreiben, ist für diesen jederzeit nachvollziehbar und wird genau dargestellt.

Honorare

Die Honorarfrage kann immer wieder Anlass für Unstimmigkeiten im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant geben. Im Interesse einerAssociationsgedeihlichen und dauerhaften Zusammenarbeit sind wir daher an einem möglichst offenen und transparenten Umgang in dieser Frage interessiert. Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach Absprache mit unseren Mandaten, mit denen wir prinzipiell gleich zu Beginn die Bedingungen klären. Telefonische Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Maßgeblich für die konkrete Höhe sind insbesondere der Streitwert und die Dauer der Beratung sowie die Schwierigkeit des Falles. Bei zivilrechtlichen streitigen Auseinandersetzungen richtet sich das Honorar nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache, ohne den Zeitaufwand für den Fall zu berücksichtigen. Für außergerichtliche Beratungsleistungen dagegen arbeiten wir auf Stundenhonorarbasis. Denn Stundenhonorare haben für den Mandanten den Vorteil, dass nur die tatsächlich aufgewendete Zeit, unabhängig von der Höhe des Gegenstandswerts und der Anzahl möglicher Problemfälle, berechnet wird. In Einzelfällen sind wir bereit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, das zu unserem tatsächlichen Zeitaufwand angepasst wird. Pauschalhonorare kommen dann in Betracht, wenn der zu erwartende Aufwand zur Bearbeitung einer Sache bereits vorab einigermaßen abzuschätzen ist. Wenn der Mandant eine regelmäßige Beratung wünscht, empfehlen wir Ihm den Abschluss eines Beratungsvertrages. In diesem Fall wird eine Pauschale bezahlt, unabhängig davon, wie oft oder wie lange der Mandant uns in Anspruch nimmt. Insbesondere in Inkassoangelegenheiten empfehlen wir unseren Mandanten ihre Forderung zu einer festen Pauschale beizutreiben. So kann der Mandant sein Kostenrisiko vorab einschätzen. Denn über die zu erwartenden Kosten informieren wir unsere Mandanten bereits im ersten Gespräch.

Sollte keine anderweitige Vereinbarung getroffen werden, hat der türkische Gesetzgeber durch die Anwaltsgebührenordnung die Kosten unserer Tätigkeit geregelt.

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